Zum Hauptinhalt springen

...ich spezielle Fragen zum Schießbetrieb oder zum Schießen habe

Für Fragen zum Schießbetrieb, die sich bei der Aufsicht nicht klären lassen ist der Schützenmeister der geeignete Ansprechpartner. Alles was zum (sicheren) Schießen, zum Verhalten beim Schießen und zum Schießablauf gehört kann so kompetent geklärt werden.

...ich einen Bedürfnisnachweis benötige

mit folgenden Unterlagen beim Vorstand erscheinen:

  • Schießbuch oder anderer Nachweis über die Schießtermine im letzten Jahr
  • Ausgefülltes Formular des Schießverbands, über den man den Nachweis erlangen möchte
  • Fertig ausgefüllte Unterlagen per Post an den Verband schicken - der Nachweis kommt dann ebenfalls per Post nach erfolgter Bearbeitung zurück.

Freilich kann man nicht jede beliebige Waffe oder beliebig viele Waffen erwerben - hierzu muss man sich an die jeweilige Sportordnung halten. Sollten hier Unklarheiten bestehen, am besten bereits im Vorfeld auf die Aufsicht, den Vorstand oder den Schützenmeister zugehen - so erhält man fachkundige Hilfe.

...ich eine Waffe erwerben möchte

Der Erwerb von (Sport)Waffen ist in Deutschland geregelt. Es gibt frei verkäufliche Waffen - hier sind keine besonderen Maßnahmen notwendig. Bei allen anderen Fällen gilt:

  • ein Jahr Verbandsmitgliedschaft muss nachgewiesen sein
  • in den letzten 12 Monaten müssen für jeden Monat je ein Schießtermin, oder insgesamt 18 Schießtermine (frei verteilt) nachweisbar sein
  • die Waffensachkunde muss nachweisbar sein
  • das Bedürfnis (siehe Bedürfnisnachweis) muss über den Vereinsvorstand vom Verband bestätigt werden
  • die sachgerechte Aufbewahrung muss nachgewiesen sein (bei der Kreisverwaltungsbehörde)
  • die persönliche Eignung muss nachgewiesen sein (per Formular bei der Kreisverwaltungsbehörde; diese fragt dann weitere Institutionen (Polizei, Gemeinde, BND,...) ab)

Erst bei Erfüllung ALLER aufgeführten Punkte darf man eine entsprechende Waffe erwerben

...ich die Waffensachkunde benötige

Die Terminliste auf "Sachkunde" hin untersuchen. Falls hier kein Termin enthalten ist am besten den Aushang kontrollieren oder bei der Aufsicht nachfragen, ob in anderen Vereinen zeitnah Termine bekannt sind.

...ich allgemeine Fragen zum Schießbetrieb habe

Am einfachsten zu einem der nächsten Schießtermine erscheinen und die Aufsicht in einer ruhigen Minute darauf hin ansprechen. Die allermeisten Fragen können so geklärt werden und falls doch nicht, bekommt man einen geeigneten Ansprechpartner genannt bzw. vermittelt